Volles Trennungsgeld für Referendare
Das Landesreisekostengesetz gibt vor, dass Beamtenanwärter in Ausbildung nur 50% des ihnen eigentlich zustehenden Trennungsgeldes erhalten. Ich bin Referendarin im Lehramt und wurde von Ravensburg nach Heidelberg versetzt.
Eine Zweitwohnung kann ich mir dort mit 50% Trennungsgeld nicht leisten.
Gespendet: 1,540 Euro
128 Unterstützer
Ziel: 2,500 Euro
Endet am 30. März 2020
Beschreibung
Das Landesreisekostengesetz Baden-Württemberg gibt vor, dass Beamte und Beamtenanwärter in Ausbildung nur 50% des Ihnen eigentlich zustehenden Trennungsgeldes erhalten (§22 Absatz 2, Landesreisekostengesetz
Baden-Württemberg) . Ich bin Referendarin im Lehramt und wurde von Ravensburg nach Heidelberg versetzt. Eine Zweitwohnung kann ich mir dort mit 50% Trennungsgeld nicht leisten. Die Reduktion für in Ausbildung
befindliche Personen entbehrt jeder Grundlage. Dagegen möchte ich klagen und andere, denen es vielleicht genauso geht.
Nächste Verhandlung: 10.03.2020
Am Amtsgericht Münster, Raum 27, Richter Hans-Peter Walterson.
Letzte Verhandlung: 04.03.2020
Am Amtsgericht Münster, Raum 27, Richter Hans-Peter Walterson.
-
Sara Doe: Ich unterstütze, weil ich an dieses Projekt glaube!
März 6, 2020 @ 12:35 -
Brennan Prill: Wenn diese Projekt durch käme, hätte ich einen persönlichen Mehrwert!
März 6, 2020 @ 10:35
Supporters
Berry
spendet 10 Euro
"Hübsches Bild ;)"
Klausi
spendet 100 Euro
"Das betrifft mich auch!"
Jutta
spendet 25 Euro
"Dufte Nummer!"