Volles Trennungsgeld für Referendare

Das Landesreisekostengesetz gibt vor, dass Beamtenanwärter in Ausbildung nur 50% des ihnen eigentlich zustehenden Trennungsgeldes erhalten. Ich bin Referendarin im Lehramt und wurde von Ravensburg nach Heidelberg versetzt. Eine Zweitwohnung kann ich mir dort mit 50% Trennungsgeld nicht leisten.

70%

Gespendet: 1,540 Euro
128 Unterstützer

Ziel: 2,500 Euro
Endet am 30. März 2020

Beschreibung

Das Landesreisekostengesetz Baden-Württemberg gibt vor, dass Beamte und Beamtenanwärter in Ausbildung nur 50% des Ihnen eigentlich zustehenden Trennungsgeldes erhalten (§22 Absatz 2, Landesreisekostengesetz Baden-Württemberg) . Ich bin Referendarin im Lehramt und wurde von Ravensburg nach Heidelberg versetzt. Eine Zweitwohnung kann ich mir dort mit 50% Trennungsgeld nicht leisten. Die Reduktion für in Ausbildung befindliche Personen entbehrt jeder Grundlage. Dagegen möchte ich klagen und andere, denen es vielleicht genauso geht.

Nächste Verhandlung: 10.03.2020

Am Amtsgericht Münster, Raum 27, Richter Hans-Peter Walterson.

Letzte Verhandlung: 04.03.2020

Am Amtsgericht Münster, Raum 27, Richter Hans-Peter Walterson.

  • Sara Doe: Ich unterstütze, weil ich an dieses Projekt glaube! 
    März 6, 2020 @ 12:35

  • Brennan Prill: Wenn diese Projekt durch käme, hätte ich einen persönlichen Mehrwert! 
    März 6, 2020 @ 10:35

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Berry
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"Hübsches Bild ;)"

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